Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB der Eurosol Services GmbH im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern (Stand 07.03.2024)

1 Anwendungsbereich und Rangfolge

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) finden auf Verträgen zwischen der Eurosol Services GmbH und KundInnen Anwendung, die den Verkauf und die Lieferung („Kaufverträge“) oder sowohl den Verkauf und die Lieferung als auch die Montage („Werkverträge“) von PV-Anlagen, PV-Anlagen-Komponenten sowie Anlagen zur Erzeugung und Speicherung von erneuerbaren Energien zum Gegenstand haben.

1.2 Die Bestimmungen dieser AGB finden auf Kaufverträgen und Werkverträgen gleichermaßen Anwendung, sofern in einer Bestimmung nicht gesondert Bezug auf Kaufverträge oder Werkverträge genommen wird.

1.3 Die Bestimmungen dieser AGB gelten für VerbraucherInnen i.S.v. § 13 BGB und UnternehmerInnen i.S.v. § 14 BGB (nachstehend zusammengefasst „KundInnen“) gleichermaßen, sofern in einer Bestimmung nicht gesondert Bezug auf VerbraucherInnen oder UnternehmerInnen genommen wird.

1.4 VerbraucherInnen sind KundInnen, die mit ihrer PV-Anlage oder einer sonstigen Anlage zur Erzeugung von erneuerbaren Energien Energie erzeugen wollen, die überwiegend für Zwecke des eigenen privaten Verbrauchs genutzt werden soll.

1.5 Die im Angebot der Eurosol Services GmbH enthaltenen Bestimmungen gelten vorrangig zu diesen AGB.

1.6 Allgemeine Geschäftsbedingungen, die diesen AGB widersprechen oder sie ergänzen („anderslautende Bedingungen“), finden nur insoweit Anwendung, als die Eurosol Services GmbH diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

1.7 Allen anderen anderslautenden Bedingungen, auf die Sie in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Bestätigungsschreiben Bezug nehmen, wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

2 Vertragsschluss

2.1 Das Ihnen von der Eurosol Services GmbH unterbreitete Angebot versteht sich als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.

2.2 Ein Angebot unterbreiten Sie der Eurosol Services GmbH, wenn Sie das Angebot unterzeichnet an die Eurosol Services GmbH zurücksenden. Die Eurosol Services GmbH wird das Angebot prüfen und Ihnen eine Bestätigung in Textform zusenden. Mit dem Zugang der Bestätigung bei Ihnen kommt der Vertrag zustande.

2.3 Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen zu ihrer Wirksamkeit eine Einigung zwischen Eurosol Services GmbH und Ihnen in Textform.

2.4 Soweit vereinbart wird, dass die Eurosol Services GmbH den Antrag für den Netzanschluss der PV-Anlage oder der sonstigen Anlage zur Erzeugung von erneuerbaren Energien beim zuständigen Netzbetreiber für Sie stellt, kommt der Vertrag unter der aufschiebenden Bedingung zu Stande, dass der Netzbetreiber den Antrag bewilligt. Für den Netzantrag benötigt die Eurosol Services GmbH Ihre Vollmacht.

3 Überlassene Unterlagen des Kunden, Mitwirkungspflichten

3.1 Für den Fall, dass von dem Kunden Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen, Entwürfe, Konstruktionen, statische Berechnungen oder andere Unterlagen geliefert werden, haftet er gegenüber der Eurosol Services GmbH für die Richtigkeit und Vollständigkeit der übergebenen Unterlagen.

3.2 Kunde ist verpflichtet, alle von Eurosol Services GmbH angefragten Informationen über die Art und Beschaffenheit des Daches umfänglich und wahrheitsgemäß anzugeben.

Gemäß den technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) sind Montagen auf Well-Eternit-Dächern bzw. asbesthaltigen Gefahrstoffen nicht erlaubt. Ein Fehlen oder die Unvollständigkeit dieser Informationen kann die Eurosol Services GmbH berechtigen ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

3.3 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass ein ungehinderter Montagebeginn, d.h. insbesondere der Zugang zur Baustelle (Zufahrtswege für Nutzfahrzeuge und Kraftfahrzeuge) sichergestellt ist und die Dachflächen unverbaut sind.

3.4 Für die Dauer der Ausführung der Arbeiten müssen Sie der Eurosol Services GmbH ausreichend geschützte Flächen für die Lagerung der Komponenten der PV-Anlage oder der sonstigen Anlage zur Erzeugung von erneuerbaren Energien nebst dazugehöriger Montagematerialien („Materialien“) bereitstellen.

3.5 Sie müssen dafür Sorge tragen, dass die während der Durchführung der Arbeiten bei Ihnen gelagerten Materialien nicht durch Dritte beschädigt oder gestohlen werden oder sonst abhandenkommen.

3.6 Sie müssen die Ihrerseits erforderlichen Vorkehrungen treffen, damit die Arbeiten innerhalb der vertraglich vereinbarten Fristen ohne Unterbrechung durchgeführt werden können.

4 Widerrufsrecht, Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts

Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns der Eurosol Services GmbH, Mutterstadter Weg 13, 67117 Limburgerhof, +49 6236 44 99 999, E-Mail: info@eurosol-servics.de), mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unter folgendem Link verfügbare Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist:

Muster-Widerrufsformular

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung, als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

5 Nicht im Vertrag enthaltene Leistungen

5.1 Die Prüfung, ob das Gebäude oder ein sonstiges Bauwerk („bauliche Anlage“), worauf oder woran die PV-Anlage (oder die sonstige Anlage zur Erzeugung von erneuerbaren Energien), montiert werden soll, die baulichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb der PV-Anlage (oder der sonstigen Anlage zur Erzeugung von erneuerbaren Energien) erfüllt (insbesondere in Bezug auf die Statik der baulichen Anlage und die jeweiligen Herstellerangaben), ist nicht im Leistungsumfang enthalten.

5.2 Die Prüfung, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb der PV-Anlage (oder der sonstigen Anlage zur Erzeugung von erneuerbaren Energien) erfüllt sind (insbesondere in Bezug auf Genehmigungen, z.B. Baugenehmigung oder andere baurechtliche Vorgaben), ist nicht im Leistungsumfang enthalten.

5.3 Im Übrigen sind weitere, für den Betrieb der PV-Anlage (oder der sonstigen Anlage zur Erzeugung von erneuerbaren Energien Energie) ggf. erforderliche Komponenten, die nicht ausdrücklich im Leistungsumfang bezeichnet sind, nicht im Leistungsumfang enthalten.

6 Modellrechnungen

6.1 Bitte beachten Sie, dass die tatsächliche Leistung einer PV-Anlage oder der sonstigen Anlage zur Erzeugung von erneuerbaren Energien (z.B. aufgrund von Schwankungen des Wetters, Ablagerungen auf den Modulen, Wirkungsgrade von Modulen und Wechselrichtern) von den Ergebnissen in Modellrechnungen abweichen kann.

6.2 Etwaige im Rahmen der Vertragsanbahnung und Durchführung erstellte Modellrechnungen über die Leistung der PV-Anlage oder der sonstigen Anlage zur Erzeugung von erneuerbaren Energien (zu erwartender Jahresertrag etc.) stellen daher weder eine Aussage der Eurosol Services GmbH über die Beschaffenheit der PV-Anlage i.S.v. § 434 BGB oder § 633 BGB noch eine Garantie i.S.v. § 443 BGB oder sonstige Garantie dar.

7 Termine

Angegebene Termine geben lediglich Auskünfte über geplanten Liefer- bzw. Montagzeiträume; sie orientieren sich an den Angaben der jeweiligen Hersteller. Die Eurosol Services GmbH wird die Liefer- bzw. Montagetermine mit Ihnen abstimmen.

8 Zahlungsbedingungen

8.1 Soweit nicht anders vereinbart, sind Zahlungen nach Zahlungsvereinbarung fällig. Der Kunde kommt in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Rechnungsstellung leistet. Ist der Kunde in Verzug, so ist die Eurosol Services GmbH berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz im Sinne des BGB zu berechnen.

8.2 Rechnungen sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.

8.3 Zahlungen sind per Überweisung auf die in der Rechnung angegebenen Konten der Eurosol Services GmbH vorzunehmen.

9 Eigentumsvorbehalt

9.1 Die Eurosol Services GmbH behält sich an den gelieferten bzw. gelieferten und montierten Komponenten der Photovoltaik-Anlage oder der sonstigen Anlage zur Erzeugung von erneuerbaren Energien das Eigentum vor bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Gesamtpreises (inkl. Umsatzsteuer) und der Ihnen gegenüber gelten gemachten Aufwendungen und Zinsen im Falle des Zahlungsverzugs.

9.2 Solange das Eigentum nicht auf Sie übergegangen ist, sind Sie nicht berechtigt einzelne Komponenten zu verkaufen.

9.3 Im Falle der Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen beweglichen Sachen – und zwar dergestalt, dass sie wesentliche Bestandteile einer einheitlichen Sache werden – wird die Eurosol Services GmbH Miteigentümer dieser Sache; ihr Anteil bestimmt sich nach dem Wertverhältnis der Sachen z. Zt. der Verbindung oder Vermischung. Ist jedoch die Vorbehaltsware als Hauptsache anzusehen, so erwirbt. die Eurosol Services GmbH das Alleineigentum.

9.4 Die aus der Weiterveräußerung/-Verarbeitung oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderung tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in Höhe des Kaufpreises der Vorbehaltsware an uns ab. Der Kunde ist ermächtigt, diese Forderungen für die Eurosol Services GmbH einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung entfällt, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht ordnungs-gemäß nachkommt. In diesem Falle sind wir berechtigt, den Drittschuldnern die Abtretungen offenzulegen.

9.5 Der Kunde ist verpflichtet, der Eurosol Services GmbH die zur Geltendmachung ihrer Forderungen und sonstigen Ansprüche nötige Auskunft unverzüglich auf seine Kosten zu erteilen und die Beweisurkunden, soweit sie sich in seinem Besitz befinden, auszuhändigen. Die Pflicht besteht entsprechend bei einer Zwangsvollstreckung in der Eurosol Services GmbH gehörende Sachen, Forderungen und andere Vermögensrechte: Der Kunde hat der Eurosol Services GmbH unverzüglich über die Zwangsvollstreckung Mitteilung zu machen; er wird außerdem den Pfändungsgläubiger schriftlich auf ihre Rechte hinweisen. Neben den vorstehenden Verpflichtungen zur Erteilung von Auskünften und Vorlage von Beweisurkunden ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung den Drittschuldnern mit der Eurosol Services GmbH gemeinsam schriftlich anzuzeigen.

10 Haftung

10.1 VerbraucherInnen haben offensichtliche Mängel, unter kurzer Beschreibung dieser, binnen einer Frist von 14 Tagen, gerechnet ab Lieferung bzw. Abnahme, gegenüber der Eurosol Services GmbH in Textform anzuzeigen, wobei die rechtzeitige Absendung für die Fristwahrung genügt; andernfalls sind Schadensersatzansprüche der VerbraucherInnen, die auf offensichtlichen Mängeln beruhen, ausgeschlossen.

10.2 Im Falle von Mängeln können Sie Nacherfüllung binnen angemessener Frist verlangen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl der Eurosol Services GmbH im Wege der Beseitigung des Mangels oder der Lieferung einer mangelfreien Sache.

10.3 Liefert die Eurosol Services GmbH zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann die Eurosol Services GmbH von Ihnen die Rückgewähr der mangelhaften Sache verlangen.

10.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl, können Sie Ihr Recht auf Minderung oder Rücktritt geltend machen. Unberührt hiervon bleibt das Recht, Schaden- oder Aufwendungsersatz geltend zu machen.

10.5 Die Eurosol Services GmbH haftet unbegrenzt bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei von Eurosol Services GmbH übernommenen Garantien sowie nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.

10.6 Im Falle von sonstigen Schäden, die auf leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalspflichten“) beruhen, haftet die Eurosol Services GmbH der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Kardinalspflichten sind solche, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung Sie deshalb vertrauen dürfen.

10.7 Im Falle von sonstigen Schäden, die auf leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten beruhen, haftet die Eurosol Services GmbH insgesamt in Höhe des vereinbarten Gesamtpreises (ohne Umsatzsteuer).

10.8 Die Eurosol Services GmbH haftet nicht für Schäden, die auf der mangelnden Eignung (einschl. Materialschwächen, Konstruktionsfehler, unzureichende Statik) der baulichen Anlage beruhen, auf bzw. an der die PV-Anlage oder die sonstige Anlage zur Erzeugung von erneuerbaren Energien angebracht werden soll.

10.9 Die Eurosol Services GmbH haftet nicht für von Ihnen oder Dritten beschädigte oder gestohlene Komponenten der PV-Anlage oder der sonstigen Anlage zur Erzeugung von erneuerbaren Energien oder sonstiger Materialen, die während der Ausführung der Montagearbeiten bei Ihnen gelagert werden. Dritte in diesem Sinne sind nicht die gesetzlichen Vertreter der Eurosol Services GmbH und Personen, derer sich die Eurosol Services GmbH zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten bedient. Es obliegt Ihnen für solche Risiken entsprechende Versicherungen abzuschließen.

10.10 Die Eurosol Services GmbH haftet nicht für Mängel, die aus der Verwendung der Ware durch Sie entgegen den Herstellervorgaben gemäß dem jeweiligen Leistungsdatenblatt resultieren.

11 Herstellergarantien

Soweit den Komponenten der PV-Anlage oder der sonstigen Anlage zur Erzeugung von erneuerbaren Energien Erklärungen der Hersteller beigefügt sind, z.B. Garantien, handelt es sich um selbständige Verträge zwischen Ihnen und dem Hersteller. Rechte aus diesen Verträgen können Sie direkt gegenüber dem jeweiligen Hersteller geltend machen.

12 Sonstige Bestimmungen

12.1 Verfärbungen an Modulen, die deren Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigen, gelten nicht als Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit.

12.2 Der Kunde willigt ein, dass die Eurosol Services GmbH die montierte Anlage zu Werbezwecken auf eigener Homepage unter www.eurosol-services.de oder in sozialen Medien, wie Facebook, Google, Instagram etc. photographisch als Referenzobjekt nutzen darf, wobei die Fotoaufnahmen von einem öffentlichen Weg erfolgen und nur die Fassaden- und Außenaufnahmen umfassen. Die Fotoaufnahmen erfolgen in der Weise, dass Rückschlüsse auf den Standort der Anlage oder die Auftraggeber ausgeschlossen werden. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

12.3 Bei Verträgen mit VerbraucherInnen ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Ort des Wohnsitzes oder, falls ein solcher nicht besteht, der Ort des gewöhnlichen Aufenthalts des/der Verbraucher/In zur Zeit der Klageerhebung. Verlegen Sie nach Vertragsschluss Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland oder ist zum Zeitpunkt der Klageerhebung Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht bekannt, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag Mannheim.

12.4 Bei Verträgen mit UnternehmerInnen ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag Ludwigshafen.

12.5 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung.

12.6 Die Eurosol Services GmbH ist berechtigt, für die Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Unterlieferanten einzusetzen.

12.7 Sie können Ihre Forderungen mit Forderungen der Eurosol Services GmbH nur aufrechnen, soweit Ihre Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

12.8 Änderungen des Vertrages bedürfen der Textform.

12.9 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, werden die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieses Vertrags davon nicht berührt. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags gegen zwingende gesetzliche Bestimmungen verstoßen, sollen sie in dem Umfang aufrechterhalten bleiben, als sie gesetzlich erlaubt sind. Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung ist als durch diejenige wirksame und durchsetzbare Bestimmung als ersetzt anzusehen, die dem von den Parteien mit der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Das gilt entsprechend für den Fall von Lücken in diesem Vertrag.

13 Datenschutz

Hinweise zum Datenschutz sind abrufbar unter: www.eurosol-services.de

14 Kontakt

Eurosol Services GmbH
Mutterstadter Weg 13, 67117 Limburgerhof

Telefon: +49 6236 44 99 999

E-Mail: info@eurosol-services.de
Homepage: www.eurosol-services.de